Rechtswidrige Netzsperren
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat 2010 in mehreren Fällen die Sperrung des Internetzugangs zu Glückspielanbietern rechtswidrig angeordnet, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
Na also, endlich bekommen die mal die Quittung.
[ via golem.de ]
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