Youtube muss Adressen privater Nutzer nicht herausgeben
Das Oberlandesgerichts München hat entschieden, dass Rechteinhaber keinen Anspruch auf die persönlichen Daten von privaten Nutzern haben, auch wenn diese “illegal” aber nicht “im gewerblichen Ausmaß” Filmmaterial hochladen.
Das Einfordern von Daten ist demnach nur dann möglich, wenn es sich auch um eine Urheberrechtsverletzung “in gewerblichem Ausmaß” handelt.
Also, wenn man schon Filmschnippsel in bescheidener Qualität hochlädt -> besser nicht am Google-Adsense Programm auf Youtube teilnehmen, sonst kann es gehörig nach hinten losgehen. Immerhin mal ein Lichtblick in der deutschen Rechtsprechung.