Sogenannte Rechteinhaber haben ein Problem mit dem E-Book-Reader Kindle 2 von Amazon. Dieser kann nämlich beliebige Texte vorlesen. Und genau dazu bräuchte man gesonderte Verwertungsrechte, so die US-Autorenvereinigung Authors Guild.
Demnach würde das Gerät gegen das US-Copyright verstoßen, dieser Ansicht sind Rechtsexperten glücklicherweise nicht, schließlich wird ja keine Kopie angefertigt und man wird auch kaum große Plätze mit dem Reader beschallen können.
Kämen diese Leute mit ihren Ansichten durch, wäre es wohl nur noch eine Frage der Zeit bis man wirklich nicht mehr laut vorlesen, oder singen darf. Wobei letzteres durchaus verboten werden könnte 