Der Rechtsausschuss des Bundestags hat in seiner Sitzung am 09.04.2008 diverse Änderungen am heftig umstrittenen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte beschlossen. Für die Korrekturen stimmten CDU/CSU und SPD. Alle Oppositionsparteien lehnten stimmten dagegen. Damit ist der Weg frei für die abschließenden Lesungen und die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs am 11.04.2008 im Plenum des Parlaments.
Ziel des Vorhabens ist es, einen Auskunftsanspruch gegen an Rechtsverletzungen unbeteiligte Dritte wie Internetprovider zu schaffen. Im Klartext: Es soll einfacher werden, die Identität von möglichen Rechtsverletzern etwa in Tauschbörsen aufzudecken. Über die entsprechende Herausgabe von hinter einer IP-Adresse stehenden Nutzerdaten muss gemäß dem Entwurf jedoch ein Richter entscheiden.
Der Empfehlung des Bundesrates, im Rahmen des Auskunftsanspruch Rechteinhabern offiziell einen Zugriff auf die sechs Monate lang auf Vorrat zu speichernden Verbindungsdaten zu gewähren, sind die Politiker vorerst nicht gefolgt. So dürfen theoretisch allein die für Abrechnungszwecke oder zur Systemabsicherung aufbewahrten Verbindungsdaten der Provider eingesehen werden. Noch gibt es aber keine technischen Ansätze zur Trennung der für unterschiedliche Ziele gespeicherten Informationen.
Erinnert sich noch jemand an den Grund der Einführung der Vorratsdatenspeicherung? Terrorabwehr und Aufklärung schwerer Straftaten.
Die Behinderung der Gewinnmaximierung der Industrie ist also schon fast gleichauf mit einem geplanten Terroranschlag? Ich denke, es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis die Content-Industrie auch Zugang zu den Vorratsdaten bekommen wird.
Meine Meinung: Wer freiwillig Musik oder Filme kauft macht sich mitschuldig am Abbau des Rechtstaates.
Denn mit dem Geld, welches man für den Erwerb von CDs und DVDs ausgibt wird Lobby-Arbeit bezahlt, deren Ziel es ist die Freiheitsrechte abzubauen und die Demokratie zu demontierien.
Wie das ganze funktioniert, kann man hier nachlesen:
Externe Mitarbeiter in deutschen Bundesministerien
Auszug aus Wikipedia:
“Neben Beamten und Angestellten arbeiten seit mehreren Jahren auch externe Mitarbeiter in deutschen Bundesministerien. Dabei handelt es sich nicht um klassische Freie Mitarbeiter, die von den Behörden finanziert werden, sondern um Personen aus der Privatwirtschaft, aus Verbänden und Interessengruppen, die weiterhin Angestellte ihres eigentlichen Arbeitgebers bleiben und von diesem bezahlt, zeitweilig in Bundesministerien tätig sind. Teilweise geschieht dies im Rahmen eines seit 2004 etablierten Personalaustauschprogramms, teilweise in Formen die in Veröffentlichungen der Bundesregierung mit „externe Mitarbeiter“, „Entsendung“ und „Abordnung“ bezeichnet werden. Beobachter sehen darin eine neue Dimension des Lobbyismus.”